Available languages

Taxonomy tags

Info

References in this case

Share

Highlight in text

Go

10.9.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 269/24


Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 3. Juni 2011 — GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH gegen Finanzamt Bayreuth

(Rechtssache C-275/11)

2011/C 269/45

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Bundesfinanzhof

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH

Beklagter: Finanzamt Bayreuth

Vorlagefrage

Zur Auslegung der „Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesellschaften“ i.S. von Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der Richtlinie 77/388/EWG (1):

Ist die Leistung eines außenstehenden Verwalters eines Sondervermögens nur dann hinreichend spezifisch und damit steuerfrei, wenn

a)

er eine Verwaltungs- und nicht nur eine Beratungstätigkeit ausübt oder wenn

b)

sich die Leistung ihrer Art nach aufgrund einer für die Steuerfreiheit nach dieser Bestimmung charakteristischen Besonderheit von anderen Leistungen unterscheidet oder wenn

c)

er aufgrund einer Aufgabenübertragung nach Art. 5g der geänderten Richtlinie 85/611/EWG (2) tätig ist.


(1)  Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage, ABl. L 145, S. 1

(2)  Richtlinie 2001/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Januar 2002 zur Änderung der Richtlinie 85/611/EWG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) zwecks Festlegung von Bestimmungen für Verwaltungsgesellschaften und vereinfachte Prospekte, ABl. 2002, L 41, S. 20