29.10.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 319/10 |
Klage, eingereicht am 1. September 2011 — Europäische Kommission/Portugiesische Republik
(Rechtssache C-450/11)
2011/C 319/18
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Afonso und L. Lozano Palacios)
Beklagte: Portugiesische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
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festzustellen, dass die Portugiesische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 306 bis 310 der Mehrwertsteuerrichtlinie (1) verstoßen hat, dass sie, wie im Decreto-Lei Nr. 221/85 vom 3. Juli 1985 vorgesehen, die Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros auf Reisedienstleistungen angewandt hat, die an eine andere Person als den Reisenden verkauft werden; |
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der Portugiesischen Republik die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Kommission ist der Ansicht, dass die Anwendung der Sonderregelung durch die Portugiesische Republik insofern, als die Portugiesische Republik diese Regelung auf Umsätze anwendet, die Reisebüros gegenüber anderen Reisebüros oder gegenüber anderen der Mehrwertsteuer unterliegenden Personen als dem Reisenden tätigen, gegen die Unionsvorschriften in diesem Bereich verstößt, da die Anwendung der Sonderregelung nach den Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie auf den Reisenden gegenüber erbrachte Dienstleistungen begrenzt ist.
(1) Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1).