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26.11.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 347/13


Klage, eingereicht am 16. September 2011 — Europäische Kommission/Königreich der Niederlande

(Rechtssache C-473/11)

2011/C 347/19

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Lozano Palacios und W. Roels)

Beklagter: Königreich der Niederlande

Anträge

Die Kommission beantragt,

festzustellen, dass das Königreich der Niederlande dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 43, 96, 98 und 306 bis 310 der Mehrwertsteuerrichtlinie (1) verstoßen hat, dass es eine Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros, wie sie im Erlass Nr. B71/2260 vom März 1971 festgelegt ist, angewandt hat;

dem Königreich der Niederlande die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Nach Ansicht der Kommission haben die Niederlande die Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros nicht durchgeführt. Dies folge aus dem Erlass Nr. B71/2260 vom 22. März 1971 in der zuletzt geänderten Fassung, der klar gegen die in den Art. 306 bis 310 der MWSt-Richtlinie festgelegte Sonderregelung für Reisebüros verstoße.


(1)  Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1).