26.11.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 347/13 |
Klage, eingereicht am 16. September 2011 — Europäische Kommission/Königreich der Niederlande
(Rechtssache C-473/11)
2011/C 347/19
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Lozano Palacios und W. Roels)
Beklagter: Königreich der Niederlande
Anträge
Die Kommission beantragt,
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festzustellen, dass das Königreich der Niederlande dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 43, 96, 98 und 306 bis 310 der Mehrwertsteuerrichtlinie (1) verstoßen hat, dass es eine Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros, wie sie im Erlass Nr. B71/2260 vom März 1971 festgelegt ist, angewandt hat; |
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dem Königreich der Niederlande die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Nach Ansicht der Kommission haben die Niederlande die Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros nicht durchgeführt. Dies folge aus dem Erlass Nr. B71/2260 vom 22. März 1971 in der zuletzt geänderten Fassung, der klar gegen die in den Art. 306 bis 310 der MWSt-Richtlinie festgelegte Sonderregelung für Reisebüros verstoße.
(1) Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1).