10.3.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 73/15 |
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 5. Dezember 2011 — Staatssecretaris van Financiën, andere Verfahrensbeteiligte: Pactor Vastgoed BV
(Rechtssache C-622/11)
2012/C 73/27
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hoge Raad der Nederlanden
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführer: Staatssecretaris van Financiën
Andere Verfahrensbeteiligte: Pactor Vastgoed BV
Vorlagefrage
Ist es nach der Sechsten Richtlinie (1) zulässig, dass, falls der ursprüngliche Vorsteuerabzug gemäß Art. 20 dieser Richtlinie in dem Sinne berichtigt wird, dass der Betrag der abgezogenen Vorsteuer ganz oder teilweise zu erstatten ist, dieser Betrag bei einer anderen Person als dem Steuerpflichtigen, der zuvor den Vorsteuerabzug vorgenommen hat, insbesondere — wie bei Art. 12a des Umsatzsteuergesetzes — bei demjenigen, an den dieser Steuerpflichtige einen Gegenstand geliefert hat, erhoben wird?
(1) Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1).