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31.3.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 98/16


Vorabentscheidungsersuchen des Gerechtshof te Leeuwarden (Niederlande), eingereicht am 18. Januar 2012 — fiscale eenheid PPG Holdings BV cs/Inspecteur van de Belastingdienst/Noord/kantoor Groningen

(Rechtssache C-26/12)

2012/C 98/24

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Gerechtshof te Leeuwarden

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: fiscale eenheid PPG Holdings BV cs

Beklagter: Inspecteur van de Belastingdienst/Noord/kantoor Groningen

Vorlagefragen

1.

Kann ein Steuerpflichtiger, der nach Maßgabe der Vorschriften des nationalen Altersrentenrechts einen eigenständigen Rentenfonds gegründet hat, um die Altersrenten seiner Arbeitnehmer und ehemaligen Arbeitnehmer, die diesem Fonds angeschlossen sind, sicherzustellen, die Steuer auf Dienstleistungen, die ihm zur Durchführung der Altersrentenversorgung und der Betriebsführung des Rentenfonds erbracht worden sind, gemäß Art. 17 der Richtlinie 77/388 (1) (Art. 168 und 169 der Richtlinie 2006/112 (2)) in Abzug bringen?

2.

Ist ein Rentenfonds, der mit dem Ziel gegründet worden ist, bei möglichst niedrigen Kosten die Zahlung einer Altersrente an die Anteilseigner des Rentenfonds zu realisieren, und in den von diesen Anteilseignern oder in deren Namen Kapital eingebracht und angelegt wird, wobei die Ertragsergebnisse ausgeschüttet werden, als „Sondervermögen“ im Sinne von Art. 13 Teil B Buchst. [d] Nr. 6 der Richtlinie 77/388 (Art. 135 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2006/112) anzusehen?


(1)  Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1).

(2)  Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1).