23.2.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 55/8 |
Vorabentscheidungsersuchen des Förvaltningsrätten i Stockholm (Schweden), eingereicht am 7. Januar 2013 — Skandia America Corporation USA, Zweigniederlassung Schweden/Skatteverket
(Rechtssache C-7/13)
2013/C 55/12
Verfahrenssprache: Schwedisch
Vorlegendes Gericht
Förvaltningsrätten i Stockholm
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Skandia America Corporation USA, Zweigniederlassung Schweden
Beklagter: Skatteverket
Vorlagefragen
1. |
Stellen extern erworbene Dienstleistungen, die von der Hauptniederlassung eines Unternehmens in einem Drittland an seine Zweigniederlassung in einem Mitgliedstaat erbracht werden und bei denen die Kosten für den Erwerb der Zweigniederlassung zugewiesen werden, steuerpflichtige Umsätze dar, wenn die Zweigniederlassung zu einer Mehrwertsteuergruppe in diesem Mitgliedstaat gehört? |
2. |
Wenn die erste Frage zu bejahen ist, ist dann die Hauptniederlassung in dem Drittland als nicht in dem Mitgliedstaat ansässiger Steuerpflichtiger gemäß Art. 196 der Richtlinie (1) anzusehen — mit der Folge, dass der Empfänger für die Umsätze zu besteuern ist? |
(1) Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1).