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23.2.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 55/8


Vorabentscheidungsersuchen des Förvaltningsrätten i Stockholm (Schweden), eingereicht am 7. Januar 2013 — Skandia America Corporation USA, Zweigniederlassung Schweden/Skatteverket

(Rechtssache C-7/13)

2013/C 55/12

Verfahrenssprache: Schwedisch

Vorlegendes Gericht

Förvaltningsrätten i Stockholm

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Skandia America Corporation USA, Zweigniederlassung Schweden

Beklagter: Skatteverket

Vorlagefragen

1.

Stellen extern erworbene Dienstleistungen, die von der Hauptniederlassung eines Unternehmens in einem Drittland an seine Zweigniederlassung in einem Mitgliedstaat erbracht werden und bei denen die Kosten für den Erwerb der Zweigniederlassung zugewiesen werden, steuerpflichtige Umsätze dar, wenn die Zweigniederlassung zu einer Mehrwertsteuergruppe in diesem Mitgliedstaat gehört?

2.

Wenn die erste Frage zu bejahen ist, ist dann die Hauptniederlassung in dem Drittland als nicht in dem Mitgliedstaat ansässiger Steuerpflichtiger gemäß Art. 196 der Richtlinie (1) anzusehen — mit der Folge, dass der Empfänger für die Umsätze zu besteuern ist?


(1)  Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1).