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18.5.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 141/8


Vorabentscheidungsersuchen des Wojewódzki Sąd Administracyjny w Łodzi (Polen), eingereicht am 22. Januar 2013 — Marcin Jagiełło/Dyrektor Izby Skarbowej w Łodzi

(Rechtssache C-33/13)

2013/C 141/13

Verfahrenssprache: Polnisch

Vorlegendes Gericht

Wojewódzki Sąd Administracyjny w Łodzi

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Marcin Jagiełło

Beklagter: Dyrektor Izby Skarbowej w Łodzi

Vorlagefragen

1.

Ist Art. 4 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (1) dahin auszulegen, dass es dadurch verwehrt wird, als Lieferung von Gegenständen einen Verkauf durch eine Person anzusehen, die mit Einverständnis einer anderen Person unter der Firma dieser anderen Person handelt, um die eigene wirtschaftliche Tätigkeit zu verheimlichen?

2.

Ist Art. 17 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage dahin auszulegen, dass er dem Abzug von Vorsteuer aus einer Rechnung entgegensteht, die von einer Person ausgestellt wurde, die lediglich ihre Firma bei einem durch eine andere Person getätigten Verkauf von Gegenständen zur Verfügung gestellt hat, ohne dass nachgewiesen wird, dass der Käufer wusste oder aufgrund objektiver Umstände voraussehen konnte, dass der Umsatz, an dem er beteiligt war, im Zusammenhang mit einer Straftat oder anderen Unregelmäßigkeiten stand, die der Rechnungssteller oder die mit ihm zusammenwirkende Person begangen hat?


(1)  ABl. L 145, S. 1.