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23.11.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 344/46


Klage, eingereicht am 6. September 2013 — Europäische Kommission/Französische Republik

(Rechtssache C-479/13)

2013/C 344/80

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Dintilhac und C. Soulay)

Beklagte: Französische Republik

Anträge

Die Kommission beantragt,

festzustellen, dass die Französische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 96 und 98 der Mehrwertsteuerrichtlinie (1) in Verbindung mit deren Anhängen II und III und deren Durchführungsverordnung (2) verstoßen hat, dass sie auf digitale (oder elektronische) Bücher einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwendet;

der Französischen Republik die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Kommission stützt ihre Klage wegen Nichteinhaltung der Mehrwertsteuerrichtlinie durch die französische Regelung, nach der auf die Lieferung elektronischer Bücher ab dem 1. Januar 2012 ein ermäßigter Steuersatz von 7 % und ab dem 1. Januar 2013 von 5,5 % anwendbar ist, auf eine einheitliche Rüge.

Nach Art. 98 Abs. 2 Unterabs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie seien die ermäßigten Steuersätze nur auf die Lieferungen von Gegenständen und die Dienstleistungen der in Anhang III genannten Kategorien anwendbar. Die Lieferung von digitalen Büchern sei in Kategorie 6 von Anhang III der Mehrwertsteuerrichtlinie aber nicht als Lieferung genannt, auf die ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz anwendbar sei. Auf sie sei daher der Mehrwertsteuer-Normalsatz gemäß Art. 96 der Mehrwertsteuerrichtlinie anzuwenden. Dies werde bestätigt durch Art. 98 Abs. 2 Unterabs. 2, der die Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze auf elektronisch erbrachte Dienstleistungen ausdrücklich ausschließe. Im Übrigen habe der Mehrwertsteuerausschluss am 9. Februar 2011 einstimmig Leitlinien angenommen, nach denen die ermäßigten Mehrwertsteuersätze auf die Lieferung digitaler Bücher nicht anwendbar seien.


(1)  Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1).

(2)  Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Mehrwertsteuerrichtlinie (ABl. L 77, S. 1)