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29.9.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 339/5


Vorabentscheidungsersuchen des Cour d’appel de Mons (Belgien), eingereicht am 11. Juli 2014 — Les Jardins de Jouvence S.C.R.L./État belge

(Rechtssache C-335/14)

2014/C 339/06

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Cour d’appel de Mons

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Les Jardins de Jouvence S.C.R.L

Beklagter: État belge

Vorlagefragen

1.

Ist eine Einrichtung für betreutes Wohnen im Sinne des Dekrets des wallonischen Regionalrats vom 5. Juni 1997 über Altersheime, Einrichtungen für betreutes Wohnen und Tagesbetreuungszentren für Senioren im Alter von mindestens sechzig Jahren, die mit Gewinnerzielungsabsicht private Wohnungen für ein oder zwei Personen mit ausgestatteter Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer und ausgestattetem Badezimmer zur Verfügung stellt, welche diesen Personen die Führung eines unabhängigen Lebens ermöglichen, sowie ebenfalls mit Gewinnerzielungsabsicht verschiedene entgeltliche fakultative Dienstleistungen erbringt, die nicht nur auf die Bewohner dieser Einrichtung beschränkt sind (Restaurant und Bar, Friseur- und Schönheitssalon, Kinesiotherapieraum, Ergotherapie, Waschküche und Wäscherei, Ambulanz und Blutentnahmedienst, Arztpraxis), eine Einrichtung mit im Wesentlichen sozialem Charakter, die „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen“ im Sinne von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (1) (nunmehr Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (2)) erbringt?

2.

Fällt die Antwort auf diese Frage anders aus, wenn die fragliche Einrichtung für betreutes Wohnen für die Erbringung solcher Dienstleistungen Zuschüsse oder jegliche andere Form von Vorteil oder der finanziellen Begünstigung seitens der öffentlichen Hand erhält?


(1)  ABl. L 145, S. 1.

(2)  ABl. L 347, S. 1.