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16.2.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 56/5


Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 18. November 2014 — Gemeente Borsele, Staatssecretaris van Financiën

(Rechtssache C-520/14)

(2015/C 056/06)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Hoge Raad der Nederlanden

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführer: Gemeente Borsele, Staatssecretaris van Financiën

Vorlagefragen

1.

Sind die Art. 2 Abs. 1 Buchst. c und 9 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG (1) dahin auszulegen, dass eine Gemeinde im Zusammenhang mit dem Schülerverkehr nach einer Regelung wie der im vorliegenden Urteil umschriebenen insofern als Steuerpflichtige im Sinne dieser Richtlinie anzusehen ist?

2.

Ist bei der Beantwortung dieser Frage die Regelung insgesamt zu berücksichtigen oder hat diese Prüfung für jede Beförderungsleistung gesondert zu erfolgen?

3.

Sofern Letzteres der Fall ist: Muss in diesem Fall danach unterschieden werden, ob es sich um eine Beförderung von Schülern über eine Entfernung zwischen sechs und 20 Kilometern bzw. über eine Entfernung von mehr als 20 Kilometern handelt?


(1)  Richtline des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1).