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23.2.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 65/20


Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 19. November 2014 — Sparkasse Allgäu gegen Finanzamt Kempten

(Rechtssache C-522/14)

(2015/C 065/29)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Bundesfinanzhof

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Sparkasse Allgäu

Beklagter: Finanzamt Kempten

Vorlagefrage

Steht die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, ex-Art. 43 [des Vertrags zur Gründung] der Europäischen Gemeinschaften) einer Regelung in einem Mitgliedstaat entgegen, nach der ein Kreditinstitut mit Sitz im Inland beim Tod eines inländischen Erblassers auch dessen Vermögensgegenstände, die in einer unselbständigen Zweigstelle des Kreditinstituts in einem anderen Mitgliedstaat verwahrt oder verwaltet werden, dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer im Inland zuständigen Finanzamt anzuzeigen hat, wenn in dem anderen Mitgliedstaat keine vergleichbare Anzeigepflicht besteht und Kreditinstitute dort einem strafbewehrten Bankgeheimnis unterliegen?