18.1.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 16/20 |
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Administrativo e Fiscal de Leiria (Portugal), eingereicht am 28. Oktober 2015 — Bernard Jean Marie Gabarel/Fazenda Pública
(Rechtssache C-555/15)
(2016/C 016/25)
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal Administrativo e Fiscal de Leiria
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Bernard Jean Marie Gabarel
Beklagte: Fazenda Pública
Vorlagefragen
1. |
Sind für die Zwecke der Auslegung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 (1) unkonventionelle Therapien, insbesondere die Osteopathie, als arztähnliche Tätigkeit anzusehen? |
2. |
Ist ein Steuerpflichtiger, der nach nationalem Recht befugt ist, eine arztähnliche Tätigkeit — Physiotherapie — auszuüben, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit im Gesundheitsbereich jedoch unterschiedslos oder einander ergänzend sowohl physiotherapeutische, als auch osteopathische Therapien anwendet, für die Zwecke des Art. 132 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates und folglich für die Zwecke des Art. 9 des Mehrwertsteuergesetzes als Berufsausübender anzusehen, der insgesamt eine arztähnliche Tätigkeit ausübt und somit von der Mehrwertsteuer befreit ist? |
(1) Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1).