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7.3.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 90/3


Vorabentscheidungsersuchen des Hessischen Finanzgerichts (Deutschland) eingereicht am 6. November 2015 — Wallenborn Transports SA gegen Hauptzollamt Gießen

(Rechtssache C-571/15)

(2016/C 090/05)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Hessisches Finanzgericht

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Wallenborn Transports SA

Beklagter: Hauptzollamt Gießen

Vorlagefragen

1.

Frage:

Ist die mehrwertsteuerrechtliche Vorschrift eines Mitgliedstaats, wonach Freizonen des Kontrolltyps I (Freihäfen) nicht zum Inland gehören, eine sonstige Regelung im Sinne des Artikels 156, wie sie in Art. 61 Unterabsatz 1 und in Art. 71 Abs. 1 Unterabsatz 1 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (1) genannt ist?

Falls diese Frage bejaht wird:

2.

Frage:

Treten Steuertatbestand und Steueranspruch für Gegenstände, die Zöllen unterliegen, gemäß Art. 71 Abs. 1 Unterabsatz 2 MwSt-SystRL auch dann zu dem Zeitpunkt ein, zu dem Tatbestand und Anspruch für die Zölle entstehen, wenn Tatbestand und Anspruch für die Zölle inmitten einer Freizone des Kontrolltyps I entstehen und das Mehrwertsteuerrecht des Mitgliedstaats, zu dessen Staatsgebiet die Freizone gehört, bestimmt, dass Freizonen des Kontrolltyps I (Freihäfen) nicht zum Inland gehören?

Falls die Frage zu 2. verneint wird:

3.

Frage:

Treten Steuertatbestand und Steueranspruch für eine im externen Versandverfahren ohne Beendigung dieses Verfahrens in eine Freizone des Kontrolltyps I beförderte Ware, die in der Freizone der zollamtlichen Überwachung entzogen wird, so dass für sie eine Zollschuld nach Art. 203 Abs. 1 des Zollkodex (2) entsteht, zum gleichen Zeitpunkt nach einem anderen Entstehungstatbestand, nämlich gemäß Art. 204 Abs. 1 Buchst. a des Zollkodex, ein, weil es vor der Handlung, durch die die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wurde, unterlassen worden ist, die Ware bei einer der für die Freizone zuständigen, im Inland gelegenen Zollstellen zu gestellen und das Versandverfahren dort zu beenden?


(1)  Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem; ABl L 347, S. 1.

(2)  Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften; ABl L 302, S. 1.