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7.3.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 90/4


Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sąd Administracyjny (Polen), eingereicht am 17. November 2015 — Minister Finansów/Aviva Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A. w Warszawie

(Rechtssache C-605/15)

(2016/C 090/06)

Verfahrenssprache: Polnisch

Vorlegendes Gericht

Naczelny Sąd Administracyjny

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Minister Finansów

Beklagter: Aviva Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A. w Warszawie

Vorlagefragen

1.

Ist eine nationale Regelung über die Befreiung eines selbständigen Zusammenschlusses von Personen von der Mehrwertsteuer, die keine Bedingungen oder Verfahren betreffend die Erfüllung der Voraussetzung einer Wettbewerbsverzerrung vorsieht, mit Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (1) (im Folgenden: Mehrwertsteuerrichtlinie) in Verbindung mit Art. 131 der Mehrwertsteuerrichtlinie sowie den Grundsätzen der Effektivität, der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes vereinbar?

2.

Nach welchen Kriterien ist zu beurteilen, ob die in Art. 132 Abs. 1 Buchst. f der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehene Voraussetzung einer Wettbewerbsverzerrung erfüllt ist?

3.

Ist es für die Beantwortung der zweiten Frage von Bedeutung, dass der selbständige Zusammenschluss von Personen die Dienstleistungen Mitgliedern erbringt, die den Rechtsordnungen verschiedener Mitgliedstaaten unterliegen?


(1)  ABl. EU 2006, L 347, S. 1.