29.2.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 78/9 |
Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 24. Dezember 2015 — Commissioners for Her Majesty's Revenue & Customs/Brockenhurst College
(Rechtssache C-699/15)
(2016/C 078/10)
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Rechtsmittelführer: Commissioners for Her Majesty's Revenue & Customs
Rechtsmittelgegner: Brockenhurst College
Vorlagefragen
1. |
Sind Restaurant- und Unterhaltungsdienstleistungen, die eine Lehreinrichtung gegenüber zahlenden Mitgliedern der Öffentlichkeit (die keine Empfänger der Hauptleistung des Unterrichts sind) erbringt, im Sinne von Art. 132 Abs. 1 Buchst. i der Mehrwertsteuerrichtlinie (1)„eng verbunden“ mit der Unterrichtsleistung, wenn die Erbringung dieser Dienstleistungen durch die Studenten (die die Empfänger der Hauptleistung des Unterrichts sind) im Rahmen ihres Unterrichts und als ein wesentlicher Teil ihres Unterrichts ermöglicht wird? |
2. |
Ist es für die Entscheidung, ob die Restaurant- und die Unterhaltungsdienstleistungen als mit der Unterrichtsleistung „eng verbundene“ Dienstleistungen unter die Befreiung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i der Mehrwertsteuerrichtlinie fallen,
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(1) Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1).