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21.6.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 242/12


Vorabentscheidungsersuchen des Lietuvos vyriausiasis administracinis teismas (Litauen), eingereicht am 9. April 2021 — „HA.EN.“ UAB/Valstybinę mokesčių inspekciją

(Rechtssache C-227/21)

(2021/C 242/16)

Verfahrenssprache: Litauisch

Vorlegendes Gericht

Lietuvos vyriausiasis administracinis teismas

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger:„HA.EN.“ UAB

Beklagter: Valstybinė mokesčių inspekcija

Vorlagefrage

Ist die Richtlinie 2006/112/EG (1) des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Verbindung mit dem Grundsatz der steuerlichen Neutralität dahin auszulegen, dass sie einer Praxis nationaler Behörden entgegensteht, nach der einem Steuerpflichtigen das Recht auf Vorsteuerabzug versagt wird, wenn dieser beim Grundvermögenserwerb wusste (oder hätte wissen müssen), dass der Lieferer wegen seiner Insolvenz die geschuldete Mehrwertsteuer nicht in den Staatshaushalt zahlen würde (oder nicht würde zahlen können)?


(1)  ABl. 2006, L 347, S. 1.