8.3.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 64/27 |
Vorabentscheidungsersuchen der Special Commissioners, London (Vereinigtes Königreich) eingereicht am 24. Dezember 2007 — HSBC Holdings plc und Vidacos Nominees Ltd/The Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs
(Rechtssache C-569/07)
(2008/C 64/38)
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
Special Commissioners, London (Vereinigtes Königreich)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: HSBC Holdings plc und Vidacos Nominees Ltd
Beklagte: The Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs
Vorlagefragen
Stehen die Art. 10 oder 11 der Richtlinie 69/335/EWG des Rates in der Fassung der Richtlinie 85/303/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 (1) (ABl. L 156, S. 23) oder die Art. 43 EG, 49 EG und 56 EG oder eine andere Bestimmung des Gemeinschaftsrechts der Erhebung einer Steuer zum Satz von 1,5 % durch einen Mitgliedstaat (im Folgenden: erster Mitgliedstaat) auf die Übertragung oder Ausgabe von Aktien an einen Abrechnungsdienst entgegen, wenn
i. |
eine im ersten Mitgliedstaat niedergelassene Gesellschaft (im Folgenden: Gesellschaft A) die Übernahme der notierten und gehandelten Aktien einer in einem anderen Mitgliedstaat (im Folgenden: Mitgliedstaat B) niedergelassenen Gesellschaft (im Folgenden: Gesellschaft B) gegen an einer Börse im zweiten Mitgliedstaat auszugebende Aktien der Gesellschaft A anbietet, |
ii. |
Aktionäre der Gesellschaft B die Möglichkeit haben, die neuen Aktien der Gesellschaft A
zu beziehen, |
iii. |
das Recht des ersten Mitgliedstaats zusammengefasst Folgendes vorsieht:
|
iv. |
nach den für die Börse im zweiten Mitgliedstaat geltenden Vorschriften alle in diesem Mitgliedstaat ausgegebenen Aktien in unverbriefter Form durch einen einheitlichen Abrechnungsdienst im zweiten Mitgliedstaat gehalten werden müssen und der Betreiber dieses Abrechnungsdienstes die oben genannte Wahlmöglichkeit nicht in Anspruch genommen hat? |
(1) ABl. L 156, S. 23.