4.7.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 153/30 |
Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 14. Mai 2009 — Her Majesty’s Commissioners of Revenue and Customs/AXA UK plc
(Rechtssache C-175/09)
2009/C 153/59
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
Court of Appeal
Parteien des Ausgangsverfahrens
Rechtsmittelführerin: Her Majesty’s Commissioners of Revenue and Customs
Rechtsmittelgegnerin: AXA UK plc
Vorlagefragen
1. |
Was sind die charakteristischen Merkmale einer von der Steuer befreiten Dienstleistung, die „eine Übertragung von Geldern bewirk(t) und zu rechtlichen und finanziellen Änderungen führ(t)“? Insbesondere:
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2. |
Erbringt im Licht des Urteils SDC ein Unternehmen (das selbst keine Bank ist) eine von der Steuer befreite Dienstleistung im Sinne von Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3, wenn die Tätigkeiten, die es für seinen Kunden vornimmt, (1) die Einziehung und Bearbeitung der Zahlungen eines Dritten und die Weiterleitung der dem Kunden zustehenden Gelder umfassen, insbesondere
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3. |
Macht es für die Beantwortung der Frage 2 einen Unterschied, wenn die in jener Frage beschriebene Dienstleistung durch Übermittlung der Angaben an ein elektronisches System erbracht wird, das dann automatisch mit der betreffenden Bank kommuniziert, auch wenn die Übermittlung der Angaben nicht immer eine Überweisung zur Folge hat (etwa weil der Dritte die seiner Bank erteilte Dauerermächtigung widerrufen hat oder sein Bankkonto kein ausreichendes Guthaben aufweist)? |