Available languages

Taxonomy tags

Info

References in this case

References to this case

Share

Highlight in text

Go

4.7.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 153/30


Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 14. Mai 2009 — Her Majesty’s Commissioners of Revenue and Customs/AXA UK plc

(Rechtssache C-175/09)

2009/C 153/59

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

Court of Appeal

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: Her Majesty’s Commissioners of Revenue and Customs

Rechtsmittelgegnerin: AXA UK plc

Vorlagefragen

1.

Was sind die charakteristischen Merkmale einer von der Steuer befreiten Dienstleistung, die „eine Übertragung von Geldern bewirk(t) und zu rechtlichen und finanziellen Änderungen führ(t)“? Insbesondere:

a)

Gilt die Befreiung für Dienstleistungen, die andernfalls nicht von einem der Finanzinstitute erbracht worden wären, die (i) Belastungen eines Kontos vornehmen, (ii) entsprechende Gutschriften auf einem anderen Konto vornehmen oder (iii) eine zwischen (i) und (ii) eingeschaltete Tätigkeit ausüben?

b)

Gilt die Befreiung für Dienstleistungen, die keine Tätigkeiten umfassen, die in der Belastung eines Kontos und in der entsprechenden Gutschrift auf einem anderen Konto bestehen, die aber, wenn es zu einer Übertragung von Geldern kommt, als ursächlich für die Übertragung angesehen werden können?

2.

Erbringt im Licht des Urteils SDC ein Unternehmen (das selbst keine Bank ist) eine von der Steuer befreite Dienstleistung im Sinne von Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 3, wenn die Tätigkeiten, die es für seinen Kunden vornimmt, (1) die Einziehung und Bearbeitung der Zahlungen eines Dritten und die Weiterleitung der dem Kunden zustehenden Gelder umfassen, insbesondere

a)

die Übermittlung von Angaben an die Bank des Dritten zur Anforderung einer Zahlung vom Bankkonto des Dritten auf das Bankkonto des Unternehmens, und zwar gestützt auf eine Dauerermächtigung, die der Dritte der Bank (im Lastschriftverfahren) erteilt hat, und, falls die Bank die Zahlung vornimmt,

b)

die Erteilung eines Auftrags an die Bank des Unternehmens, Gelder von seinem Bankkonto auf das Bankkonto des Kunden zu überweisen,

aber (2) nicht a) die Belastung eines Kontos, b) die Vornahme einer entsprechenden Gutschrift auf einem anderen Konto oder c) eine zwischen a) und b) eingeschaltete Tätigkeit einschließen?

3.

Macht es für die Beantwortung der Frage 2 einen Unterschied, wenn die in jener Frage beschriebene Dienstleistung durch Übermittlung der Angaben an ein elektronisches System erbracht wird, das dann automatisch mit der betreffenden Bank kommuniziert, auch wenn die Übermittlung der Angaben nicht immer eine Überweisung zur Folge hat (etwa weil der Dritte die seiner Bank erteilte Dauerermächtigung widerrufen hat oder sein Bankkonto kein ausreichendes Guthaben aufweist)?