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23.11.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 344/49


Klage, eingereicht am 18. September 2013 — Europäische Kommission/Großherzogtum Luxemburg

(Rechtssache C-502/13)

2013/C 344/86

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Dintilhac und C. Soulay)

Beklagter: Großherzogtum Luxemburg

Anträge

Die Kommission beantragt,

festzustellen, dass das Großherzogtum Luxemburg dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 96 bis 99, 110 und 114 der MwSt.-Richtlinie (1) in Verbindung mit den Anhängen II und III dieser Richtlinie und ihrer Durchführungsverordnung (2) verstoßen hat, dass es einen Mehrwertsteuersatz von 3 % auf digitale Bücher (oder elektronische Bücher) angewandt hat;

dem Großherzogtum Luxemburg die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Kommission macht einen einzigen Klagegrund zur Stützung ihrer Klage wegen Nichtbeachtung der MwSt.-Richtlinie durch die nationale Gesetzgebung geltend, die die Lieferung von elektronischen Büchern ab dem ersten Januar 2012 einem besonders ermäßigten Steuersatz von 3 % unterwirft.

Ihrer Ansicht nach ist die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes mit dem Wortlaut der Art. 96 und 98 der Mehrwertsteuerrichtlinie unvereinbar, da ein solcher Steuersatz nur auf die Lieferungen von Gegenständen und die Dienstleistungen der in Anhang III dieser Richtlinie genannten Kategorien anwendbar sei. Mangels ausdrücklicher Nennung der Lieferung von elektronischen Büchern in diesem Anhang könnten diese nicht dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterzogen werden. Dies werde außerdem durch den Wortlaut von Art. 98 Abs. 2 Unterabs. 2, wonach elektronisch erbrachte Dienstleistungen ausdrücklich vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz ausgeschlossen seien, und durch den Erlass der Leitlinien durch den Mehrwertsteuerausschuss bestätigt, wonach die ermäßigten Mehrwertsteuersätze auf die Lieferung von elektronischen Büchern nicht anwendbar seien.

Weiter sei der ermäßigte Steuersatz von 3 %, also ein Steuersatz, der unter dem in Art. 99 der MwSt.-Richtlinie festgelegten Mindestsatz von 5 % liege, für die Lieferung von elektronischen Büchern nicht von der in Art. 110 der MwSt.-Richtlinie vorgesehenen Ausnahme erfasst, und sei auch mit Art. 114 dieser Richtlinie nicht vereinbar.


(1)  Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1).

(2)  Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 77, S. 1).